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Ausländerrecht

Ausländerrecht ist das Recht der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder aufgrund des Abkommens vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden nach dem seit 01.01.2005 gültigen Aufenthaltsgesetz erteilt als

  • Visum (§ 6 AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG)
  • Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) oder
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a AufenthG).

Unsere Kanzlei berät bei Aufenthalt bei  

  • Firmengründungen und Selbständigkeit, 
  • Arbeitsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei. 

Dabei gelten für türkische Staatsangehörige besondere Regelungen gem. dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) vom 19.09.1980 und gem. den zu diesem Beschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

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