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Familien- und Erbrecht

Eine Trennung oder Scheidung markiert das Ende einer hoffnungsvollen Beziehung und legt den Grundstein für den Beginn einer Leidensgeschichte. Rechtsanwältin Dr. jur. Saltas-Özcan hat langjährige Berufserfahrung im Familienrecht und unterstützt Sie in allen familienrechtlichen Belangen. Sie hat erfolgreich an dem Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht teilgenommen. Ihre Expertise im Türkischen Scheidungsrecht hat Rechtsanwältin Dr. Saltas-Özcan mit ihrer Doktorarbeit über das türkische Scheidungsrecht unter Beweis gestellt. Die Arbeit wurde im Jahre 2002 im Peter-Lang-Verlag mit dem Titel "Scheidungsfolgen nach Türkischem materiellen Recht" veröffentlicht.

Wenn türkische Staatsangehörige in Deutschland leben und sich vor deutschen Gerichten scheiden lassen möchten, gilt nach vereinbarter Rechtswahl das Türkische Scheidungsrecht. Die Sach- und Rechtslage dort ist teilweise anders geregelt als im Deutschen Recht. Die Gerichte müssen sich daher gut im Türkischen Recht auskennen oder Rechtsgutachten einholen. In diesem Fall sind nicht nur Spezialkenntnisse im Familienrecht, sondern auch im Türkischen Recht unerläßlich. 

Für die Ehescheidung besteht vor dem Familiengericht zumindest für den Antragsteller Anwaltzwang. Bei einvernehmlichr Scheidung muss daher nur eine Partei einen Anwalt beauftragen.

Rechtsanwältin Dr. Saltas-Özcan ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in folgenden Bereichen:

  • Beratung vor einer Trennung
  • Gewaltschutzrecht
  • Regelungen während der Trennung (Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates, Zugewinnausgleich)
  • Ehescheidungen und deren Folgesachen
  • Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt)
  • Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Umgangsrecht, Besuchsrecht)
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Eheverträge
  • Scheidungsanerkennung in der Türkei und in Deutschland

Ferner vertreten wir Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten wie 

  • Testamente 
  • Erbverträge 
  • Erbauseinandersetzungen

Insoweit arbeiten wir schwerpunktmäßig im deutsch-türkischen Erbrecht. Wir betreuen Sie bei der Erlangung eines Erbscheins in der Türkei und damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Auch beraten wir Sie insoweit in immobilienrechtlichen, bankrechtlichen und rentenrechtlichen Fragen. Wir beraten Sie auch bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen nach türkischem Recht und stehen Ihnen bei Erbauseinandersetzungen zur Seite. Im Erbrecht werden Sie vertrauensvoll unterstützt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Özcan.

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