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Insolvenzrecht

Raus aus der Schuldenfalle!

Im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur Entschuldung von Privatpersonen erlassen, das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren. Demnach kann sich jeder Bürger binnen sechs Jahren vollständig von seinen Schulden befreien und einen Neustart wagen. Zunächst muss der Schuldner jedoch einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern unternehmen. Erst wenn dieser endgültig gescheitert ist und von einer anerkannten Stelle, z.B. Rechtsanwalt, bestätigt ist, ist der Weg für das Insolvenzverfahren frei. 

Wir versuchen mit Ihnen zunächst nach Ihren finanziellen Möglichkeiten eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Insolvenzverfahren braucht nicht durchlaufen zu werden, die Sache ist außergerichtlich bereinigt. 

Nach Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Insolvenzantrages und stehen Ihnen während der sog. Wohlverhaltensperiode beratend zur Seite. Nach sechs Jahren werden alle Schulden erlassen und Sie sind schuldenfrei.

Wir bieten auch Insolvenzberatung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler im Rahmen der sog. Regelinsolvenz an. Dabei loten wir mit Ihnen zusammen Sanierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens aus. Das neu geschaffene Schutzschirmverfahren gem. § 270 b InsO erleichtert die Sanierung von Unternehmen. Ein Schuldner kann danach künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung innerhalb von drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverantverwaltung einen Insolvenzplan ausarbeiten. Dabei wird der Schuldner durch das Insolvenzgericht unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt. Der Vorteil liegt darin, dass der Schuldner weitgehend Einfluss auf die Abläufe durch eigene Auswahl von Sanierungsexperten hat, um in Eigenverwaltung ein schlüssiges Sanierungskonzept zu erarbeiten. Das Schutzschirmverfahren bietet insbesondere auch Kleinunternehmen und dem Einzelhandel die Chance, den Betrieb zu retten. 

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