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Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der Regulierung von KFZ-Unfallschäden, Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren.

Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall:

  • Schadenersatz
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

Bei folgenden Verkehrsstraftaten helfen wir Ihnen:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

In Bußgeldverfahren vertreten wir unsere Mandanten hauptsächlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dabei kennen wir etwaige Fehlerquellen beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen, um Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbot zu vermeiden.

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